DIE NEUEN

Rangabzeichen

in Bayern seit 2021

 

Dienstgrad- und Funktionsabzeichen der Feuerwehren
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 3. März 2021

In Bayern sind die Rangabzeichen und Funktionen bei der Feuerwehr klar strukturiert.
Diese Struktur gewährleistet eine effiziente und hierarchische Organisation für die Bewältigung verschiedenster Aufgaben und Einsatzszenarien.
Alle Funktionen, Auszeichnungen und sonstigen Bekanntmachungen sind im Feuerwehrgesetzt geregelt und können detailliert hier eingesehen werden.
Nachfold haben wir einen kleinen Auszug erstellt.

Geltungsbereich
Diese Bekanntmachung gilt für Angehörige von Feuerwehren im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG),

Ehrenabzeichen

für

  • Ehrenkommandantinnen und Ehrenkommandanten,
  • Ehrenkreisbrandmeisterinnen und Ehrenkreisbrandmeister,
  • Ehrenkreisbrandinspektorinnen und Ehrenkreisbrandinspektoren,
  • Ehrenkreisbrandrätinnen und Ehrenkreisbrandräte,
  • Ehrenstadtbrandmeisterinnen und Ehrenstadtbrandmeister,
  • Ehrenstadtbrandinspektorinnen und Ehrenstadtbrandinspektoren,
  • Ehrenstadtbrandrätinnen und Ehrenstadtbrandräte ist folgende zusätzliche Kennzeichnung möglich:
  • rechteckige Form, abgerundete Ecken, Breite 40 mm, Länge 50 mm,
  • Stoffabzeichen schwarz oder in Farbe der Dienstkleidung,
  • Farbe: Ehrenkommandantinnen und Ehrenkommandanten silbern, alle weiteren Ehrentitelträgerinnen und -träger golden.

Beispielbild Ehrenabzeichen für Ehrenkommandantin und Ehrenkommandant
Das Abzeichen wird an Dienstjacke oder Dienstmantel direkt oberhalb des Funktionsabzeichens getragen.

Alternative Trageweise von Dienstgrad- und Funktionsabzeichen

Anstelle von Dienstgradabzeichen auf dem Ärmel können die Dienstgradabzeichen auf geeigneten Kleidungsstücken außer Dienstjacke und Dienstmantel als Schulterklappen oder Schulterschlaufen getragen werden.

 

Dienstaltersabzeichen

Ausführung: Stoffabzeichen schwarz oder in Farbe der Dienstkleidung;
Farbe

  • golden für Kreis- und Stadtbrandrätinnen und Kreis- und Stadtbrandräte sowie Kreis- und Stadtbrandinspektorinnen und Kreis- und Stadtbrandinspektoren,
  • silbern für alle anderen Dienstkleidungsträgerinnen und Dienstkleidungsträger.

Träger: Sämtliche Dienstkleidungsträgerinnen und Dienstkleidungsträger mit vollendeter 10-, 20-, 30-, 40- oder 50-jähriger Dienstzeit.
Trageweise: Rechter Unterärmel von Dienstjacke und Dienstmantel; Ansatzpunkt 100 mm über Ärmelabschluss.

Dienstgradabzeichen

Ausführung: Stoffabzeichen schwarz oder in Farbe der Dienstkleidung mit roter Umrandung und roten oder silberfarbenen Tressenstreifen,
Größen 5 x 30 mm (schmal) und 8 x 30 mm (breit).
Träger: Ehrenamtliche Angehörige von freiwilligen Feuerwehren.
Trageweise: Linker Unterärmel von Dienstjacke und Dienstmantel, Ansatzpunkt 100 mm über Ärmelabschluss.

Nachfolgend finden Sie die Erklärungen zu den einzelnen Dienstgraden

image-108
image-114

Vorraussetzungen

  • 16. Jahre alt
image-104
image-107

Vorraussetzungen

  • 18. Jahre alt
  • i.d.R. nach MTA Ausbildung
image-110
image-115

Vorraussetzungen

  • i.d.R. 5 Jahre FM/FF
image-112
image-116

Vorraussetzungen

  • i.d.R. 5 Jahre OFM/OFF
image-117
image-125

Vorraussetzungen

  • i.d.R. nach Gruppenführer Ausbilung
image-119
image-126

Vorraussetzungen

  • i.d.R. Gruppenführer Ausbildung
image-121
image-127

Vorraussetzungen

  • i.d.R. nach Zugführer Ausbildung
  • Höchster Dienstgrad eines Stv. Kommandanten mit 2-5 Gruppen
image-123
image-128

Vorraussetzungen

  • i.d.R. Zugführer Ausbildung
  • Höchster Dienstgrad eines Kommandanten mit 2-5 Gruppen
image-159
image-163

Vorraussetzungen

  • i.d.R. Verbandsführer oder stv. Kommandant und Kommandant einer FW mit mindestens 12 Gruppen
  • Höchster Dienstgrad eines stv. Kommandanten bei mind. 12 Gruppen, oder eines Kommandanten bei mind. 6 Gruppen
image-164
image-166

Vorraussetzungen

  • i.d.R. Verbandsführer oder stv. Kommandant und Kommandant einer FW mit mindestens 12 Gruppen
  • Höchster Dienstgrad eines Kommandanten mit mindestens 12 Gruppen
image-129
image-137

Vorraussetzungen

  • mind. Gruppenführer Ausbildung
  • Lehrgang: Leiter einer Feuerwehr
  • Tragweise: zusätzlich und oberhalb zum Dienstrangabzeichen
image-138
image-140

Vorraussetzungen

  • mind. Gruppenführer Ausbildung
  • Lehrgang: Leiter einer Feuerwehr
  • Tragweise: zusätzlich und oberhalb zum Dienstrangabzeichen
image-133
image-141

Vorraussetzungen

  • KBMs werden berufen
  • SBM werden gewählt oder berufen
image-142
image-144

Vorraussetzungen

  • KBIs werden berufen
  • SBI werden gewählt
image-151
image-153

Vorraussetzungen

  • werden gewählt